Riester Rente

Sichern Sie sich die Riester Förderung in einer Riester Rente durch staatlichen Zulagen als Renditeturbo für Ihre private Altersvorsorge!

Grundsätzlich gilt:

1. Die Riester Rente lohnt sich besonders für Geringverdiener, mit Nachwuchs noch mehr.

2. Riestern kann aber auch für Menschen mit hohem Steuersatz interessant sein.

3. Wir empfehlen bei Abschluss vor allem auf einen flexiblen und kostengünstigen Vertrag zu achten.

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Lohnt sich die Riester Rente für Sie?


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Höhe der Riester Förderung

Die sogenannte Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen:

175 € jährliche Grundzulage pro Person ab 2018 (154 € bis einschließlich 2017) zuzüglich 

300 € jährliche Kinderzulage pro Kind für alle ab dem 1.1.2008 geborenen Kinder (185 € bis einschließlich 2007)

Anspruch auf die Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld bestand. Sie steht dem Kindergeldempfänger zu, bei verheirateten Eltern der Mutter, auf Antrag dem Vater (§85 EStG).

Bei einem Ehepaar muss jeder Ehegatte einen eigenen Vertrag abschließen, um die Grundzulage zu erhalten (§79 EStG).

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Die häufigsten Irrtümer über die Riester Rente

Die häufigsten Irrtümer über Riester

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Wer hat Anspruch auf den Berufseinsteiger-Bonus?

Ein Riester-Sparer erhält im ersten Sparjahr eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage, wenn er am 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag schließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar zulagenberechtigt ist und nach dem 31. Dezember 1982 geboren ist (§84 EStG, „Berufseinsteiger-Bonus“).

Bei Kürzungen der Grundzulage (beispielsweise weil der Mindestbeitrag unterschritten wurde) wird der Bonus in gleichem Verhältnis gekürzt.

Was bedeutet der Mindesteigenbeitrag / Sockelbeitrag?

Der Mindesteigenbeitrag ist der Betrag, der mindestens geleistet werden muss, um die ungekürzte Zulage zu erhalten. Er liegt seit 2008 bei 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (jedoch maximal 2.100 Euro), vermindert um den individuellen Zulageanspruch (Grundzulage/Kinderzulage).

Der Sockelbeitrag ist der Beitrag, der mindestens geleistet werden muss, um überhaupt eine Zulage zu erhalten (§86 Abs. 1 Satz 4, 5 und Abs. 2). Dieser liegt seit 2005 bei jährlich 60 Euro.

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Andreas WörnerOnlineberatung

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