KFZ Versicherung: Sonderkündigungsrecht

Der 30. November gilt allgemein als Stichtag für die Kündigung der KFZ Versicherung. Dieser Termin hängt damit zusammen, dass eine Kfz-Versicherung immer zum Ende eines Versicherungsjahres (bei den meisten Verträgen ist das der 31. Dezember) gekündigt werden kann, und die Frist dabei einen Monat beträgt. Was viele Autofahrer nicht wissen: Erhöht die KFZ Versicherung die Beiträge, hat der Versicherte das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Und das oftmals auch noch nach dem 30. November. Bis zu welchem Termin die Sonderkündigung möglich ist, hängt davon ab, wann die Versicherung den Versicherten über die Beitragserhöhung informiert hat. Mit Erhalt der Benachrichtigung hat der Versicherte zur Ausübung seines Sonderkündigungsrechts vier Wochen Zeit.

→ ANGEBOT  H I E R

Die Kündigung Ihrer KFZ Versicherung übernehmen wir gerne im Auftrag für unsere Kunden. Wenn Sie jedoch selbst aktiv werden wollen, unterstützen wir Sie hier:

→ KÜNDIGUNG KFZ

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